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Bewertung eigener Wertpapiere

Oft wird behauptet, dass z.B. beim Kauf eines PKW die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher “Fahrzeugbrief”) zwingend erfolgen muss, da ansonsten derjenige Eigentümer ist, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in seinen Händen hält. Dies ist falsch!!!

Zur Eigentumsübertragung eines Kraftfahrzeuges ist die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.

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Die Ferienzeit ist vorbei! Die Abschlussprüfungen nahen…

Oft wird behauptet, dass z.B. beim Kauf eines PKW die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher “Fahrzeugbrief”) zwingend erfolgen muss, da ansonsten derjenige Eigentümer ist, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in seinen Händen hält. Dies ist falsch!!!

Zur Eigentumsübertragung eines Kraftfahrzeuges ist die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.

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Häufiger Rechtsirrtum: Eigentumsübertragung Kraftfahrzeug

Oft wird behauptet, dass z.B. beim Kauf eines PKW die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher “Fahrzeugbrief”) zwingend erfolgen muss, da ansonsten derjenige Eigentümer ist, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in seinen Händen hält. Dies ist falsch!!!

Zur Eigentumsübertragung eines Kraftfahrzeuges ist die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.

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AP Teil 1 ist keine Zwischenprüfung!

Viele eurer Kolleg*innen werden die Abschlussprüfung Teil 1 immer noch als “Zwischenprüfung” bezeichnen. Nach der alten Ausbildungsordnung gab es nach ungefähr der Hälfte der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung, an der die Auszubildenden nur teilnehmen mussten und die nicht in das letztendliche Endergebnis der Prüfung einfloss.

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